Bescheini­gungen und Gutachten nach COVInsAG und StaRUG

Die Vermeidung von Haftungs- und Anfechtungsrisiken sowie Erhalt und Beantragung notwendiger Finanzierungslinien erfordern eine objektive Berücksichtigung CORONA-bedingter Sondereinflüsse auf betriebswirtschaftliche Planrechnungen. Als ö.b.u.v. Sachverständige für Insolvenzuntersuchungen verfügen Berater der MENTOR AG über die notwendige Expertise für relevante Bescheinigungen und Gutachten.

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